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Vorgerichtliches Verfahren
Das
außergerichtliche Mahnverfahren sorgt in den meisten Fällen
für einen raschen Zahlungseingang ohne gerichtliche Auseinandersetzung
oder Inanspruchnahme des Gerichtsvollziehers.
Erfolgt
keine Reaktion Ihres Schuldners, nimmt unser geschultes Fachpersonal
Kontakt zu ihm auf um zu erfahren, warum er seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachgekommen ist. Erfahren wir den Grund für die Zahlungsverzögerung,
versuchen wir auch in solchen Fällen eine akzeptable Lösung
zu finden, die vor allem Ihre Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden nicht gefährdet.
Die
vorgerichtliche Einziehung zeigt eine Erfolgsquote von rund 60%.
Sie kann bei zusätzlicher Durchführung eines gerichtlichen
Mahnverfahrens auf ingesamt 80% steigen.
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