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  • Vorgerichtliches Mahnverfahren
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Vorgerichtliches Verfahren

Das außergerichtliche Mahnverfahren sorgt in den meisten Fällen für einen raschen Zahlungseingang ohne gerichtliche Auseinandersetzung oder Inanspruchnahme des Gerichtsvollziehers.

Erfolgt keine Reaktion Ihres Schuldners, nimmt unser geschultes Fachpersonal Kontakt zu ihm auf um zu erfahren, warum er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Erfahren wir den Grund für die Zahlungsverzögerung, versuchen wir auch in solchen Fällen eine akzeptable Lösung zu finden, die vor allem Ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nicht gefährdet.

Die vorgerichtliche Einziehung zeigt eine Erfolgsquote von rund 60%. Sie kann bei zusätzlicher Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens auf ingesamt 80% steigen.

 

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