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Gerichtliches Mahnverfahren

Sollte es dennoch nicht möglich sein, die Forderung außergerichtlich zu realisieren, erfolgt durch uns in Ihrem Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren. Für den Fall, dass Ihre Forderung streitig wird, geben wir nach Ihrer Zustimmung die Akte an unsere Vertragsanwältin

Rechtsanwältin Katrin Rothballer
82467 Garmisch-Partenkirchen

ab. Diese wird Sie sodann im gerichtlichen Verfahren (Amtsgericht oder Landgericht) weiter prozessual vertreten.

Die Gebühren für ein Gerichtsverfahren sind vom Auftraggeber vorerst vorzulegen und werden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.

Gerichtliche Schritte werden nur mit Ihrem Einverständnis veranlasst, nachdem Sie über die Höhe der Kosten informiert worden sind.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durchgeführt.

 

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