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Gerichtliches Mahnverfahren
Sollte
es dennoch nicht möglich sein, die Forderung außergerichtlich
zu realisieren, erfolgt durch uns in Ihrem Auftrag das gerichtliche
Mahnverfahren. Für den Fall, dass Ihre Forderung streitig
wird, geben wir nach Ihrer Zustimmung die Akte an unsere Vertragsanwältin
Rechtsanwältin
Katrin Rothballer
82467 Garmisch-Partenkirchen
ab.
Diese wird Sie sodann im gerichtlichen Verfahren (Amtsgericht
oder Landgericht) weiter prozessual vertreten.
Die
Gebühren für ein Gerichtsverfahren sind vom Auftraggeber
vorerst vorzulegen und werden gegenüber dem Schuldner geltend
gemacht.
Gerichtliche
Schritte werden nur mit Ihrem Einverständnis veranlasst,
nachdem Sie über die Höhe der Kosten informiert worden
sind.
Das
Zwangsvollstreckungsverfahren wird bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung durchgeführt.
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