IKS-Inkasso

 


Kosten

Wir arbeiten weitgehend erfolgsabhängig, berechnen jedoch einmalig pro Forderung eine Gebühr in Höhe von € 50,00 zuzüglich MWSt. Gebühren für ein Gerichtsverfahren sind vom Auftraggeber vorzulegen.

Dem Schuldner gegenüber stellen wir eine Gebühr gemäß RVG (Rechtswaltsvergütungsgesetz) in Rechnung.

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Recherchedienstes hängen von dem jeweiligen Umfang der Recherche ab (zwischen € 30,00 bis € 60,00).


 

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