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Kosten
Wir
arbeiten weitgehend erfolgsabhängig, berechnen jedoch einmalig
pro Forderung eine Gebühr in Höhe von € 50,00 zuzüglich
MWSt. Gebühren für ein Gerichtsverfahren sind vom Auftraggeber
vorzulegen.
Dem
Schuldner gegenüber stellen wir eine Gebühr gemäß
RVG (Rechtswaltsvergütungsgesetz) in Rechnung.
Die
Kosten für die Inanspruchnahme eines Recherchedienstes hängen
von dem jeweiligen Umfang der Recherche ab (zwischen € 30,00
bis € 60,00).
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